Am Dienstag, den 1. Dezember haben wir das erste offizielle Webinar von Ötzi Strom zum Thema „Energiegemeinschaften und Prosumer“ abgehalten. Unsere Referenten waren Fabio Armanasco und Matteo Zulianello von RSE (der Forschungseinhalt vom GSE). Sie setzen sich mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien zu diesen Themen innerhalb der italienischen Energieverordnung auseinander.
Aus Europa kommt in der Tat die Forderung nach einer nationalen Regelung für eine stärkere gemeinsame Nutzung von Energie auf lokaler und dezentraler Ebene. Bisher war es nicht möglich, den erzeugten Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Kondominiums mit den einzelnen Wohneinheiten zu teilen. Dieser Strom konnte nur für gemeinsame Flächen, wie Stiegenhaus, Aufzug etc. genutzt werden.
Dank des neuen Konzepts der Energiegemeinschaften wird es stattdessen auch für die einzelnen Familien jeder Wohnung möglich sein, erneuerbare Energie zu verbrauchen, die auf ihrem eigenen Gebäude positioniert ist. Und nicht nur das: es wird auch möglich sein, Energie mit benachbarten Gebäuden zu teilen, sodass eine kleine unabhängige Energiegemeinschaft entsteht. Die erneuerbaren Anlagen, die an die Energiegemeinschaft angeschlossen werden können, sind zwar klein, da Sie nur bis zu 200 kW groß sein dürfen, aber trotzdem bieten sich viele Möglichkeiten.
Denken Sie z. B. an Familienhäuser mit 2 oder 4 Wohnungen, Bauernhöfe mit mehreren Nutzern oder sogar kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Dächer oder ihre Parkplätze für die Installation einer Photovoltaikanlage zur Verfügung stellen könnten. Die Produktion kann dann mit den Nachbarn oder anderen kleinen und mittleren Unternehmen geteilt werden, die vielleicht nicht die gleichen Installationsflächen nutzen können.
Die Energiegemeinschaft wird zudem mit staatlichen Subventionen gefördert, die sehr interessante Amortisationszeiten ermöglichen. Im Moment befindet sich dieses Projekt in der Testphase, die im Juni 2021 enden soll. Zudem werden auch die Durchführungsbestimmungen vollständig umgesetzt sein. Bis heute fehlen die konkreten Maßnahmen für die Umsetzung, mit denen diese Fördermittel beantragen werden können, auch wenn das Ausmaß der Förderung klar und bereits Gesetz ist.