Bei Stromausfällen ist der zuständige Netzbetreiber – und nicht Ötzi Strom – für die Reparatur beschädigter Leitungen und Anlagen und somit für die rasche Wiederaufnahme der Stromlieferungen zuständig. Der Netzbetreiber ist Eigentümer der Netze in einem bestimmten Gebiet. Das bedeutet, dass ihm die Leitungen gehören, durch die der Strom fließt. Der Netzbetreiber ist auch Eigentümer der Stromzähler, die den jeweiligen Verbrauch messen.
Genossenschaftliche Energieversorger (wie Ötzi Strom) nutzen die Netze der Netzbetreiber zur Durchleitung Ihres Stromes. Hierfür fallen für alle Stromversorger, auch wenn sie die Eigentümer des Netzbetreibers sind, standardisierte Kosten für den Transport und die Zählerverwaltung an. Diese sind auf der Stromrechnung angegeben. Übrigens: Bei längeren Ausfällen haben alle Kunden – auch nach Unwettern und Naturkatastrophen – bei ihrem Netzbetreiber ein Anrecht auf Entschädigungszahlungen. Diese werden automatisch vom Netzbetreiber über den Stromanbieter an den Endkunden ausbezahlt.
Für alle Fälle: Die Notfallnummer des Netzbetreibers steht auf eurer Ötzi-Stromrechnung unter „Störungen und Meldungen“.