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MIT ÖTZI GUT INFORMIERT: DIE STROMRECHNUNG

Aus welchen Elementen besteht die Stromrechnung und welche Bestandteile werden von den Anbietern selbst festgelegt?

Grundlegend besteht die Stromrechnung aus Fixquoten, welche sich im Laufe des Jahres nicht verändern und auch dann berechnet werden, wenn kein Strom verbraucht wird, und variablen Quoten, welche vom Energieverbrauch oder von der Leistung des Zählers (kW) abhängen.

Der wichtigste Bereich auf der Stromrechnung und jener, der vom Anbieter selbst festgelegt wird, ist natürlich der Preis für den Rohstoff Energie. Dieser besteht aus einem Fixanteil und variablen Anteil. Der Fixanteil beinhaltet die Vermarktungskomponente welche bei Ötzi Strom die Kosten für die eigene kommerzielle Tätigkeit (Vermarktung) sowie – mit einer vorgegebenen und vom Anbieter nicht veränderbaren fixen Regelungsquote – die Kosten für die Aufrechterhaltung des gesamten Versorgungssystems ab, in dem ganztätig ein Gleichgewicht zwischen der eingespeisten und der entnommenen elektrischen Energie herrschen muss. Zudem gewährt Ötzi Strom fixe Rabatte für Zahlungen mit Dauerauftrag und für digitale – und damit papier- und versandkostenfreie – Rechnungen.

Zur variablen Quote gehören die Kosten für den in den drei Zeitzonen (F1, F2 und F3) konsumierten Strom und ein variabler verbrauchsabhängiger Teil der oben beschriebenen Regelungsquote. Die Kosten für Energie werden von den Anbietern festgelegt. Bei Ötzi Strom besteht der „variable” Strompreis aus dem Referenzpreis an der italienischen Strombörse PUN und einem Beitrag für die Entwicklung und Verwaltung der Ötzi-Genossenschaft, dem sogenannten Spread, sowie aus den Kosten für die Netzverluste oder jenen Strom, der beim Transport verloren geht und damit nicht am Übergabepunkt ankommt.

Auf die übrigen Elemente der Stromrechnung haben die Anbieter keinen Einfluss wie etwa auf die Kosten für den Transport der elektrischen Energie durch die lokalen und überregionalen Verteilungsnetze und die Verwaltung des Stromzählers. Ein Teil dieser Einnahmen wird den Netzbetreibern für die Förderung von Qualitätsverbesserungen zur Verfügung gestellt. Die Spesen für Systemaufwendungen setzen sich aus den beiden Komponenten ASOS und ARIM zusammen, mit denen die Förderung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen und der Kraft-Wärme-Koppelung, die Stromerzeugung in Müllverbrennungsanlagen, Ausgleichsmaßnahmen für Standorte von Kernkraftwerken oder Atommülldeponien, der Rückbau von Kernkraftanlagen und die Entsorgung des radiaoaktiven Mülls, Vergünstigungen im Eisenbahnverkehr, der Sozialbonus, Forschungsprojekte im Bereich des Stromsystems, die Förderung der Energieeffizienz und der Zusammenschluss kleinerer Stromverteiler sowie die Unterstützung von Stromversorgern auf kleinen Inseln finanziert wird. Ergänzt werden diese Elemente durch unterschiedliche Steuern und die TV-Gebühr für den Privatgebrauch.