Mit dem europäischen Grünen Deal verpflichtet sich die EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies setzt voraus, dass die Treibhausgasemissionen in den kommenden drei Jahrzehnten erheblich zurückgehen. So will die EU ihre CO2-Emissionen schon bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Fit für 55“ überarbeitet die Staatengemeinschaft derzeit ihre klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften. „Fit für 55“ enthält zahlreiche neue Vorschläge und will das geltende EU-Recht im Bereich Klima und Energie mit dem ehrgeizigen Ziel für 2030 in Einklang zu bringen.
Die Kommission hat „Fit für 55“ am 14. Juli 2021 vorgestellt. Mit diesem Paket soll – laut EU-Kommission – „ein kohärenter und ausgewogener Rahmen für die Verwirklichung der Klimaziele der EU geschaffen werden, der fair und sozial gerecht ist, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie stärkt und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern sicherstellt“. So werde „die Position der EU als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel untermauert.“ „Fit für 55“ umfasst – unter vielen anderem – die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, einschließlich seiner Ausweitung auf den Seeverkehr und die Überarbeitung der Vorschriften für Emissionen aus dem Luftverkehr, eine Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Überarbeitung von CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge, einen Klima-Sozialfonds sowie eine europäische Waldstrategie.
Aber: Die Mitgliedsstaaten müssen diesen Vorschlägen zustimmen – und bis dahin ist es noch ein weiter Weg: So werden die Vorschläge zunächst auf fachlicher Ebene in den für den betreffenden Politikbereich zuständigen Arbeitsgruppen des Rates vorgestellt und dann dem Ausschuss der Ständigen Vertreter den Botschafterinnen und Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Anschließend werden die zuständigen Ministerinnen und Minister aus den EU-Staaten in verschiedenen Ratsformationen einen Gedankenaustausch über jeden Vorschlag führen und eine Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt anstreben. Das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses bildet die Grundlage, auf der der Vorsitz des Rates dann Verhandlungen mit dem europäischen Parlament aufnimmt, um zu einer Einigung im Hinblick auf die endgültige Annahme der einzelnen Gesetzgebungsakte zu gelangen.