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Balkon Photovoltaik-Modul

Solarenergie: Das Plugin-Modul von EET

Wie bereits vor einigen Monaten angekündigt, können Balkon PV-Module helfen den Stromverbrauch zu reduzieren. Diese Photovoltaiksysteme werden auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlage oder Balkonmodule genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen. Dabei fließt der Strom aus dem Stecker-Solargerät in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine, die an den anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind. Damit wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen und der zu zahlende Betrag auf der Stromrechnung sinkt. Reicht der Balkonstrom nicht für den Betrieb der Haushaltsgeräte aus, fließt Strom vom Versorger aus dem Netz dazu. 

Ötzi Strom hat eine Konvention mit dem österreichischen Hersteller EET abgeschlossen, der auch in Italien eine Filiale führt. Ötzi Mitglieder können dessen Produkt „Lightmate G“ jetzt erwerben. Wir nehmen die Bestellung auf, und die Lieferung des Moduls, die Verrechnung sowie die Bezahlung erfolgt direkt zwischen EET und dem Mitglied. Das Modul mit 340 Wpeak kostet € 499,00 inkl. Versand.

Das „Lightmate“ – Modul mit einer Leistung von 340 W wird über einen handelsüblichen Stecker, der sich im Außenbereich befindet, verbunden – der Netzbetreibende muss in diesem Fall nur mit einer einfachen Konformitätserklärung informiert werden. Falls eine höhere Leistung gewählt wird, ist zudem eine Konformitätserklärung von einer Elektrofachkraft notwendig. 

Diese Investition lohnt sich: Mit dem Balkonkraftwerk „Lightmate“ kann eine durchschnittliche Familie bis zu 15 Prozent ihrer Stromkosten pro Jahr einsparen und ca. 320 kWh pro Jahr produzieren.

In Südtirol dürfen PV-Module an Gebäuden nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (siehe Dekret) angebracht werden:

  • In Wohn- und Gewerbegebieten ist das nur parallel und anliegend zu den Dach- oder Fassadenflächen möglich – Balkone sind Teil des Gebäudes und die Balkongeländer gehören zur Fassade. 
  • In historischen Ortskernen braucht es ein Gutachten der Baukommission. Das Anbringen von PV-Modulen an denkmalgeschützten Gebäuden ist in Südtirol grundsätzlich verboten.
  • Wenn mit der Installation von PV-Modulen in einem Kondominium die Fassade (Gemeineigentum) verändert wird, müssen Verwaltung und Miteigentumsparteien vorab informiert werden. Die Versammlung der Eigentumsparteien kann Vorschriften erlassen – im Bezug auf die Bewahrung des ästhetischen Erscheinungsbilds und die statische Sicherheit des Haues.

Eine frühzeitige Absprache mit den Miteigentumsparteien ist in jedem Fall sinnvoll – ihr könnt euch beispielsweise auf ein gemeinsames Modell verständigen. Eine Alternative ist sicher auch die Gründung einer Energiegemeinschaft, wenn ihr euer Dach gemeinsam zur Erzeugung von Strom nutzen wollt (Infos unter info@oetzi-sev.it).

Dank des Haushaltsgesetzes (Legge di bilancio) 2022 wird der Bonus Casa – Ecobonus, der verschiedene Steuerabzüge für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen vorsieht, wieder eingeführt.

Der 50%- und 65%-Haushaltsbonus ist ein staatlicher Anreiz, den die Regierung eingeführt hat, um die Bevölkerung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu bewegen.

Diese Zuschüsse gelten für Ausgaben, die bis zum Jahr 2022 anfallen.

Wer kann den Ecobonus in Anspruch nehmen?

  • Personen im Besitz von Erst- und Zweitwohnungen
  • Mietpersonen, Wohngemeinschaften oder Eigentumswohnungen
  • Geschäftsinhabende in ihren eigenen Unternehmen

Wie kann der Abzug im Falle von LightMate erfolgen?

  • Kreditabtretung
  • Abzug in der Steuererklärung auf 10 Jahren

Wie bewirbt man sich?
Die Registrierung über die Website der Nationalen Behörde für neue Technologien (Enea) sowie die Angabe einiger Daten ist notwendig: https://bonusfiscali.enea.it/

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, werden die Unterlagen geprüft und Sie können anschließend die Erklärung über die gleiche Website versenden. Der Antrag muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten gestellt werden.

Um den Bonus-Casa-Abzug in Ihrer Steuererklärung geltend machen zu können, müssen die Zahlungen per Bank- oder Postüberweisung erfolgen. Als Überweisungsgrund muss die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, der Grund für die Zahlung, die Steuernummer der empfangsberechtigten Person des Vorsteuerabzugs und die Mehrwertsteuernummer der Person, zu deren Gunsten die Überweisung getätigt wird, enthalten.

Alle wichtigen Infos, technische Details und Abmessungen findest du hier.

Wenn du am Modul interessiert bist, bitten wir dich um eine schriftliche Kontaktaufnahme:

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