Einzahlung Fernsehgebühr für das 2. Halbjahr

Wusstet ihr schon, dass die Befreiung von der Fernsehgebühr für das zweite Halbjahr 2021 bis zum 30. Juni beantragt werden muss?

Damit die Anlastung der RAI-Gebühr auf der Stromrechnung nicht erfolgt, können die ansässigen Haushaltskunden, die Inhaber eines Stromlieferungsvertrages sind, eine Ersatzerklärung über das Nichtvorhandensein eines Fernsehgerätes einreichen. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber eines Fernsehgerätes sein.

Wer mehrere Wohnungen mit Stromverträgen, die auf seinen Namen ausgestellt, besitzt, kann erklären, dass sich auch in diesen Wohnungen kein TV-Gerät befindet.

Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines Fernsehgerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann nur von Inhabern eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden (ausgenommen die Erben) online, über einen Vermittler (Steuerberater oder Steuerbeistand) oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Weitere Informationen: Infoblatt Agentur der Einnahmen

Demand Side Management: Die Stromnachfrage gezielt steuern

Mit dem Demand Side Management (DSM) können auch private Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Energiekonsum beeinflussen. Durch die Steuerung der Stromnachfrage durch das Ab- und Zuschalten von Lasten lassen sich die schwankende Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgleichen und – auch für Energiegenossenschaften – neue Erwerbsquellen erschließen. Diese Flexibilität ermöglicht einen stabilen Ausgleich zwischen Stromerzeugung und Strombedarf und gewährleistet damit die Versorgungssicherheit. Flexibilitätsoptionen sind konventionelle Kraftwerke, die ihre Energieproduktion an die Stromerzeugung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen anpassen, Anlagen, die den erneuerbaren Strom zwischenspeichern, leistungsfähige Stromnetze, die den Strom großflächig transportieren und verteilen können und eben das Demand Side Management.

Bislang funktioniert unser Stromsystem so, dass Kraftwerke ihre Energieproduktion ausschließlich am Bedarf der Verbraucher ausrichten. Höhere Nachfrage führt zu gesteigerter Stromproduktion. Noch ist es also die Angebotsseite, die flexibel reagiert. Im Strommarkt der Zukunft reagieren dagegen die Unternehmen und Privathaushalte auf der Nachfrageseite flexibel auf das Energieangebot aus Wind und Sonne und gleichen somit Schwankungen aus.

Die Digitalisierung eröffnet heute neue Möglichkeiten, die Stromnachfrage auch in privaten Haushalten an die jeweilige Erzeugung anzupassen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Waschmaschinen oder Nachtspeicherheizungen lassen sich am besten aufladen oder betreiben, wenn der Strom zu günstigen Preisen verfügbar ist. Auch die Batterien von Elektrofahrzeugen können im eigenen Haus vorwiegend dann nachgeladen werden, wenn Wind und Sonne besonders viel Strom produzieren.

Das von der EU geförderte Projekt FLEXCoop will europäische Energiegenossenschaften jetzt mit innovativen Werkzeugen ausstatten, um DSM erfolgreich zu nutzen zu können. Dabei kombiniert FLEXCoop mehrere Basistechnologien, um ein Demand-Response-Optimierungs-Framework aufzubauen, das eine Tool-Suite für Energiegenossenschaften und Prosumer umfasst, die an der Demand-Response-Wertschöpfungskette beteiligt sind. Das FlexCOOP-Instrumentarium wird derzeit bei Haushaltskunden in Spanien und in den Niederlanden getestet, die Energiegenossenschaften angehören, die auf 100 Prozent erneuerbare Energie setzen. Das klingt alles sehr kompliziert? Es gibt auch eine kurze, sehr einfache und dazu grafisch ansprechende Erklärung: Schaut euch das FLEXccoop-Video an.