SAVE THE DATE: EU Sustainable Energy Week (25. – 29. Oktober)

Die EU Sustainable Energy Week findet in diesem Jahr vom 25. bis 29. Oktober statt und steht unter dem Motto „Towards 2030: Reshaping the European Energy System“. Im vergangenen Jahr wurde die Veranstaltungsreihe vollständig digitalisiert und kann auch in diesem Jahr online besucht werden. Die EU Sustainable Energy Week (EUSEW) umfasst eine dreitägige digitale Konferenz, die Verleihung der EUSEW-Preise, den zweiten Europäischen Jugend-Energietag sowie Videokonferenzen, virtuelle Infostände und andere Netzwerkaktivitäten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Zugang zu einem Online-Rahmenprogramm und zu den Sustainable Energy Days, die europaweit stattfinden. Link: EU Sustainable Energy Week

Weltklimarat: Warnruf der Wissenschaft

Die Zeit läuft uns davon: Im August hat der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) den ersten Band des sechsten IPCC-Sachstandsberichts (AR6) zu den naturwissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels veröffentlicht. An diesem wegweisenden Papier haben 740 Fachleute aus 90 Ländern mehrere Jahre lang gearbeitet.

 

Der IPCC-Bericht belegt eindeutig, dass der Mensch das Weltklima in einen Zustand versetzt hat, wie er in der Geschichte der Menschheit noch nie aufgetreten ist. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre ist sogar so hoch wie schon seit zwei Millionen Jahren nicht mehr. Hervorgehoben wird auch die beispiellose Geschwindigkeit, mit denen diese Veränderungen voranschreiten. So gab es in den letzten 2000 Jahren keine so schnellen globalen Temperaturerhöhungen wie aktuell und die Konzentration der Treibhausgase CO2 und Methan steigt seit 1850 schneller an als jemals zuvor in den vergangenen 800 000 Jahren.

 

Schon bei einer globalen Erwärmung von 1,5 Grad werden ungewöhnliche Hitzewellen sowie Starkregenereignisse und Überschwemmungen in Europa und vielen weiteren Regionen der Welt deutlich häufiger auftreten als in der Vergangenheit. Außerdem können bei einer noch stärkeren globaler Erwärmung katastrophale Ereignisse mit unabsehbaren Folgen nicht ausgeschlossen werden. Hierzu zählen starke Änderungen in der räumlichen Verteilung von Niederschlagsmustern sowie der Zusammenbruch der großen Eisschilde der Arktis und Antarktis, was einen weltweiten Meeresspiegelanstieg um mehrere Meter verursachen würde.

 

Um die Pariser Klimaziele noch erreichen zu können, müssen laut IPCC die weltweiten Treibhausgasemissionen ab den 2020er Jahren sinken und das bedeutet: ab sofort. Im Jahr 2050 müssen die globalen CO2-Emissionen sogar Null erreichen. Hierfür sind weltweit ambitionierte Emissionsminderungen notwendig. Gleichzeitig geht der IPCC davon aus, dass zusätzlich zu diesen Minderungen CO2 spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts aus der Atmosphäre entfernt werden muss, um die Klimaziele zu erreichen.

 

Seit seiner Gründung hat der Weltklimarat fünf Sachstandsberichte (Assessment Reports) veröffentlicht. Die übrigen zwei Bände des Sechsten Sachstandsberichts (AR6) erscheinen im Februar und März 2022. Sie informieren über den weltweiten Kenntnisstand zu Risiken und Folgen des Klimawandels für Menschen und Ökosysteme, die Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel und über Optionen zu dessen Minderung.

 

Der Weltklimarat wurde 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) als zwischenstaatlicher Ausschuss gegründet. In seinem Auftrag tragen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit den aktuellen Stand zum Klimawandel zusammen. Der IPCC liefert Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen der Politik, ohne jedoch politische Handlungsempfehlungen zu geben.

 

Die Ausgewogenheit, Verlässlichkeit und Vollständigkeit der Berichte wird durch detaillierte Verfahrensregeln mit einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren und weltweite Expertenbeteiligung gewährleistet. Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter der derzeit 195 Mitgliedsstaaten von UNEP oder WMO können die Entwürfe der IPCC-Berichte vor deren Veröffentlichung kommentieren und stimmen den Berichten formell zu.

Ein Netzwerk für Nachhaltigkeit

Ötzi Strom ist dem Südtiroler Netzwerk für Nachhaltigkeit beigetreten. Die unabhängige Plattform setzt sich in unserem Land für die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen ein. Diese ambitionierten Vorgaben geben den Rahmen einer tragbaren Entwicklung bis 2030 vor. Schon 2015 beschlossen 193 Staaten, die Nachhaltigkeits-Ziele mit ihren 169 Unterzielen umzusetzen. Die UN-Ziele lauten: „Keine Armut“, „Kein Hunger“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „Hochwertige Bildung“, „Geschlechtergleichheit“, „Sauberes Wasser“, „Bezahlbare und saubere Energie“, Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, „Weniger Ungleichheiten“, „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, „Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion“, Maßnahmen zum Klimaschutz“, „Leben unter Wasser“, „Leben an Land“, „Frieden und Gerechtigkeit und starke Institutionen“ und „Partnerschaften zur Erreichung dieser Ziele“ – wie das Netzwerk in Südtirol.

https://www.future.bz.it/

EU: FIT für 55

Mit dem europäischen Grünen Deal verpflichtet sich die EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies setzt voraus, dass die Treibhausgasemissionen in den kommenden drei Jahrzehnten erheblich zurückgehen. So will die EU ihre CO2-Emissionen schon bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Fit für 55“ überarbeitet die Staatengemeinschaft derzeit ihre klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften. „Fit für 55“ enthält zahlreiche neue Vorschläge und will das geltende EU-Recht im Bereich Klima und Energie mit dem ehrgeizigen Ziel für 2030 in Einklang zu bringen.

Die Kommission hat „Fit für 55“ am 14. Juli 2021 vorgestellt. Mit diesem Paket soll – laut EU-Kommission – „ein kohärenter und ausgewogener Rahmen für die Verwirklichung der Klimaziele der EU geschaffen werden, der fair und sozial gerecht ist, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie stärkt und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern sicherstellt“. So werde „die Position der EU als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel untermauert.“ „Fit für 55“ umfasst – unter vielen anderem – die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, einschließlich seiner Ausweitung auf den Seeverkehr und die Überarbeitung der Vorschriften für Emissionen aus dem Luftverkehr, eine Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Überarbeitung von CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge, einen Klima-Sozialfonds sowie eine europäische Waldstrategie.

Aber: Die Mitgliedsstaaten müssen diesen Vorschlägen zustimmen – und bis dahin ist es noch ein weiter Weg: So werden die Vorschläge zunächst auf fachlicher Ebene in den für den betreffenden Politikbereich zuständigen Arbeitsgruppen des Rates vorgestellt und dann dem Ausschuss der Ständigen Vertreter den Botschafterinnen und Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Anschließend werden die zuständigen Ministerinnen und Minister aus den EU-Staaten in verschiedenen Ratsformationen einen Gedankenaustausch über jeden Vorschlag führen und eine Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt anstreben. Das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses bildet die Grundlage, auf der der Vorsitz des Rates dann Verhandlungen mit dem europäischen Parlament aufnimmt, um zu einer Einigung im Hinblick auf die endgültige Annahme der einzelnen Gesetzgebungsakte zu gelangen.

Wer ist für die Zählerablesungen zuständig?

Wusstet ihr, dass der Netzbetreiber für die Ablesungen eurer Zähler zuständig ist? Die entsprechenden Daten erhält der Stromanbieter ab dem 20. Kalendertag des folgenden Monats und erstellt damit dann die  Stromrechnung. Die Daten vom Verbrauchsmonat Januar werden also Ende Februar zugestellt. Der Netzbetreiber (oder Stromverteiler) ist das Unternehmen, dem der Stromzähler gehört, das diesen installiert und das dessen technische Wartung übernimmt. Sollten noch keine Ablesedaten zur Verfügung stehen, stellt der Netzbetreiber dem Stromverkäufer eine Schätzung gemäß des Standard-Verbrauchs aufgrund der Jahreszeiten und des Kundentyps zur Verfügung. In diesen Fällen kann der Stromverkäufer aber auch eigene Schätzungen für Abrechnungszwecke verwenden.

Stromanbieter vs. Stromverteiler

Der Stromverteiler ist ein Unternehmen mit regional begrenzter Zuständigkeit, das ein Verteilernetz verwaltet und alle Arbeiten am Netz wie die Aktivierungen von Anschlüssen oder den Austausch von Zählern ausführt. Der Verteiler ist zudem für die Erfassung der Zählerdaten verantwortlich. Der Stromverkäufer übernimmt den Verkauf an die Endkunden und schließt mit diesen einen Liefervertrag ab. Seit dem 1. Juli 2007 können alle Stromkunden in Italien gemäß der EU-Gesetzgebung ihren „Lieferanten“ frei wählen. Alternativ besteht für Haushaltskunden, die sich nicht für einen Vertragsabschluss auf dem freien Markt entscheiden, die Möglichkeit, im geschützten Grundversorgungsdienst zu den von der ARERA vorgegebenen Vertragsbedingungen beliefert zu werden

100 Prozent Ökostrom: Zeitenwende (nicht nur) bei Vodafone

Stärkt Ökostrom die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen? Ab dem 1. Juli 2021 kauft der Telekommunikationskonzern Vodafone – laut eigenen Angaben – in Europa ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen ein. Dabei geht es um elektrische Energie für die Bereiche Mobilfunk und Festnetz sowie die Rechenzentren, Büros und Geschäfte. In Deutschland ist das schon seit dem vergangenen Jahr der Fall. In Afrika und Indien soll diese Umstellung in den dortigen Vodafone-Niederlassungen bis 2025 erfolgen. Und das ist kein Einzelfall: Inzwischen setzen auch die Wettbewerber des britischen Konzerns verstärkt auf Ökostrom.

Dieser Schritt ist angesichts der Energiestrategie des Unternehmens nur folgerichtig: Im Geschäftsjahr 2019/20 lag der Ökoanteil am Stromverbrauch bei Vodafone in Europa bei 33 Prozent und im Geschäftsjahr 2020/21 schon bei 80 Prozent. Dort, wo Vodafone nur Mieter ist und Strom über den Vermieter bezieht – etwa in Shops in Einkaufszentren – kann es allerdings vorkommen, dass die genutzte Energie in Kohlekraftwerken und anderen konventionellen Anlagen erzeugt wurde. Diesen Anteil gleicht Vodafone jetzt mit dem Kauf von Erneuerbaren-Zertifikaten aus und wird somit rechnerisch „grün“. Bei solchen Herkunftsnachweisen fließt Geld in Klimaschutzprojekte, die hierbei erzielten CO2-Einsparungen kann der Käufer in seine Klimabilanz einrechnen.

Vodafone ist kein Einzelfall: Inzwischen setzen auch die Wettbewerber des britischen Konzerns verstärkt auf Ökostrom.So bezieht die Deutsche Telekom konzernweit – also inklusive USA und Europa – seit Jahresbeginn nach eigenen Angaben ausschließlich Grünstrom, um seinen Eneregiebedarf zu decken. Wie bei Vodafone werden zu einem kleinen Teil Zertifikate gekauft, um rechnerisch auf 100 Prozent zu kommen. Telefónica ist in puncto Stromverbrauch in Deutschland, Spanien, Großbritannien und Brasilien nach eigenen Angaben seit Januar 2021 rechnerisch komplett „grün“.

Einphasen vs. Dreiphasen Zähler

Der Hauptunterschied zwischen dem Einphasen- und Dreiphasensystem ist die Spannung: während der einphasige Stromkreislauf auf einer einzelnen Phase beruht, basiert der dreiphasige Stromkreis auf drei Kabeln mit dem Vorhandensein des Nullleiters. Die 230 V und 400 V Zähler sind unterschiedlich und können nicht  auf die andere Phase umprogrammiert werden ohne einen Zählerwechsel .
Für hohe Leistungen, also größer als 6 kW, wird in der Regel der dreiphasige Anschluss verwendet. Es gibt jedoch auch einige Haushaltskunden, die einen Dreiphasenanschluss haben, da diese Haushaltsgeräte oder bestimmte Maschinen verwenden, die eine dreiphasige Versorgung benötigen. Derzeit beträgt die Spannung bei Einphasen 220-230 V und bei Dreiphasen 380-400 V.
  
Einphasenzähler
Bei Haushalten mit einem Anschluss von bis zu 6 kW wird in der Regel ein einphasiger Zähler installiert, da diese hauptsächlich für Haushaltsgeräten mit einem geringen Verbrauch und für die Beleuchtung verwendet werden.
Die Spannung, mit der der Strom abgegeben wird, beträgt daher 230 V und somit die Betriebsspannung üblicher Haushaltsgeräte.
Da der Einphasenstrom in der Regel eine niedrigere Spannung hat, wird dieser bevorzugt in Haushalten verwendet, um die Gefahr eines Stromschlags zu vermeiden. Da er jedoch kein Magnetfeld erzeugt, kann er keine Industriemotoren betreiben.
 

Dreiphasenzähler

Das Dreiphasensystem basiert auf drei Leitern – je nach Konfiguration kann auch der Neutralleiter N vorhanden sein. Sein Haupteinsatzgebiet sind Industrieanlagen, da er bei gleicher Leistung eine erhebliche wirtschaftliche Einsparung vor allem bei Material und Kabeln darstellt.

Ölkonzern Shell zu Klimaschutz verurteilt

In einem historischen Gerichtsverfahren ist der Mineralölkonzern Royal Dutch Shell sieben Umweltschutzverbänden und 17.300 Bürgerinnen und Bürgern aus den Niederlanden, die sich als Nebenkläger angeschlossen hatten, unterlegen. Shell hat seinen Hauptsitz in Den Haag. Verhandelt wurde daher vor dem dortigen Bezirksgericht. Die Umweltschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, den Klimaschutz zu vernachlässigen. So sei Shell laut der Argumentation des Umweltverbands Milieudefensie der größte Schadstoffverursacher in den Niederlanden – das Mineralölunternehmen stoße neunmal so viel CO₂ aus wie der Rest des Landes. Dadurch dass Shell in den Abbau fossiler Energieträger investiere, gefährde der Konzern das Recht auf Leben und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass Shell für CO₂-Emissionen zu verantworten habe, die zur Erderwärmung beitragen und damit auch die niederländische Bevölkerung sowie die Bewohner des unter Naturschutz stehenden Wattenmeergebiets gefährden. Die Entscheidung des Gerichts: Bis 2030 müssen der Konzern und die Zulieferer den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 2019 um 45 Prozent verringern.

 

Damit hat das niederländische Gericht einen weltweit beachteten Präzedenzfall geschaffen. Denn zum ersten Mal ist ein global agierendes Unternehmen gerichtlich zum Klimaschutz verpflichtet worden und: Das Erreichen von Klimazielen – wie etwa die Einhaltung der im Pariser Abkommen formulierten Klimaschutzziele – ist einklagbar. Vor allem im Bereich der unternehmerischen Menschenrechtsverantwortung ist Urteil aus Den Haag wegweisend.

 

Denn aus menschenrechtlichen Schutzpflichten und umweltvölkerrechtlichen Standards wird hier eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen abgeleitet. Üblicherweise sind nur Staaten und nicht Unternehmen an internationales Recht gebunden. So sind auch die Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) der UNO überwiegend rechtlich unverbindliche Erklärungen. Das Urteil aus den Niederlanden schwächt jetzt alle Akteure, die versuchen, die Debatte um Unternehmen und Menschenrechte von der Diskussion um betriebliche Umweltstandards zu trennen. Zudem  werden dadurch diejenigen gestärkt, die Unternehmen nicht nur für das eigene Handeln oder Nicht-Handeln in die Haftung nehmen, sondern eben auch die gesamte Lieferkette miteinbeziehen, inklusive sämtliche Zulieferer-Unternehmen.

Übrigens: Der Shell will gegen das Klima-Urteil in Berufung gehen. Das kündigte das Unternehmen an. Die Begründung: Der Weltkonzern investiere bereits „Milliarden Dollar in kohlenstoffarme Energie, einschließlich der Aufladung von Elektrofahrzeugen, Wasserstoff, erneuerbare Energien und Biokraftstoffe“. Ziel sei ein „null CO2- Ausstoß bis 2050“.

Anteil erneuerbare Energien: Terna stellt die Stromzahlen 2020 vor

2020 wurden in Italien 113.967 GWh Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert – das sind 42 Prozent der gesamtstaatlichen Stromproduktion und 38 Prozent des italienischen Stromverbrauchs. Das geht aus einer vom Netzbetreiber Terna vorgelegten Statistik vor. Im Vorjahr ist die Nachfrage nach elektrischer Energie laut den Erhebungen von Terna aufgrund der COVID-19-Pandemie im Vergleich zum Jahr 2019 um 5,3 Prozent gesunken, die italienischen Stromimporte sind im gleichen Zeitraum sogar um 15,6 Prozent (!) zurückgegangen. Die Wasserkraft spielt hier eine entscheidende Rolle: 40 Prozent der italienischen Stromproduktion aus erneuerbarer Energie findet in Wasserkraftwerken statt.

Laut den Berechnungen des italienischen Branchenverbands Elettricità Futura reicht das Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energie in Italien allerdings bei weitem nicht aus, um die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen. Demnach müssten 2030 zirka 70 Prozent des italienweit verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Anders gesagt: Die installierte Leistung zur Produktion des „grünen‘“ Stroms müsste von aktuell 55 GWh auf 120 GWh steigen – was angesichts des in den vergangenen Jahren gemessenen bescheidenen Wachstums von einer GWh pro Jahr wenig erfolgsversprechend erscheint.

 

Der Verband der italienischen elektrotechnischen Industrie ANIE hat ermittelt, dass neue Anlagen zur Produktion „grüner“ Energie heute vor allem im Bereich Photovoltaik entstehen. Laut den von ANIE Rinnovabili veröffentlichten Zahlen ist der Leistungszuwachs durch neue Anlagen im Bereich der Wasserkraft von Januar bis März 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 79 Prozent (!) gesunken. Dabei stehen durchaus Fördermittel bereit – nur die Projekte fehlen: Im Rahmen der fünften vom Dekret FER 1 vorgesehenen und im Januar 2021 publizierten Ausschreibung für die Förderung zur Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie sollten italienweit eigentlich Subventionen für eine Gesamtnennleistung von 2.461 Megawatt vergeben werden – beantragt wurden aber lediglich Förderungen für 297,7 Megawatt oder für 12 Prozent des Angebots. Damit ziehen diese bürokratisch komplexen Förderungs-Ausschreibungen immer weniger interessierte Energiebetriebe an. Auch bei der vierten Ausschreibung (Publikation: 30. September 2020) war das Ergebnis eher bescheiden: Nur 25 Prozent der ursprünglich bereitgestellten Mittel konnten damals vergeben werden.