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Energiegemeinschaften

Die Ötzi Genossenschaft verfolgt zusammen mit dem Südtiroler  Energieverband die Entwicklung und Umsetzung der Beschlüsse und Gesetze, die die Energiegemeinschaften regeln werden. 

Sie finden untenstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Unterteilt wird im Förderdekret zwischen:

  • Autoconsumo collettivo (Kollektiver Eigenverbrauch): dabei handelt es sich um den gemeinsamen Eigenverbrauch innerhalb eines Gebäudes bzw. Kondominiums
  • Comunità energetica (Energiegemeinschaft): die Verbrauchspunkte müssen sich hier nicht im selben Gebäude befinden, jedoch am selben Stromnetz und an der gleichen sekundären Transformatorenkabine angeschlossen sein. Diese Form von Gemeinschaft ist für Privatpersonen, klein- und mittlere Betriebe und öffentliche Körperschaften vorgesehen.

Die maximale mögliche Leistung der Anlagen beträgt 200 kWp.

Fördertarife:

Die Fördertarife werden für eine Laufzeit von 20 Jahren gewährt und werden auf den verbrauchten Strom berechnet und ausgezahlt.

  • 100 €/MWh für “Autoconsumo collettivo”
  • 110 €/MWh für “Comunità energetica”

Der überschüssige und eingespeiste Strom kann dem GSE oder einem Stromhändler verkauft werden. Anrecht auf diese Fördertarife haben Gemeinschaften, die ab dem 01.03.2020 und innerhalb von 60 Tagen nach dem Inkrafttreten der Maßnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/2001, die u.a. die Entwicklung der Energiegemeinschaften in den EU-Mitgliedsstaaten vorsieht, in Betrieb gehen (die genannte EU-Richtlinie muss innerhalb 30. Juni 2021 in ein nationales Gesetz umgesetzt werden).

Vereinbarkeit mit anderen Fördersystemen:

Keine Vereinbarkeit mit diesen Fördertarifen besteht für:

  • Anlagen mit Scambio Sul Posto-Vertrag. (Es besteht jedoch die Möglichkeit den SSP-Vertrag zu kündigen);
  • Anlagen, die um Förderung FER 1 (Förderdekret vom 04.07.2019) angesucht haben oder ansuchen werden;
  • den Leistungsanteil von Photovoltaikanlagen, die Zugang zum Superbonus haben. Zu beachten: der Superbonus darf nur für die ersten 20 kWp-Leistung einer Anlage angesucht werden. Für die restlichen kWp-Leistung, besteht hingegen die Möglichkeit um Ansuchen der Fördertarife auf den Eigenverbrauch wie oben genannt.

Beispiel: Geplante Anlage zu 25 kWp. 20 kWp unterliegen dem Superbonus. Für 5 kWp kann man um Fördertarif auf Eigenverbrauch ansuchen.  Das Ansuchen um Förderung wird ausschließlich über das GSE-Portal gestellt. Der GSE wird dafür in nächster Zeit eine eigene Plattform zur Verfügung stellen.