Die gesamtstaatliche Regulierungsbehörde für Energienetze und Umwelt (ARERA) wurde 1995 mit der Aufgabe gegründet, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen sowie den Wettbewerb, die Zugänglichkeit von Dienstleistungen, die Effizienz und angemessene Qualitätsstandards bei der Versorgung mit elektrischer Energie zu fördern. Alle in Südtirol tätigen Stromerzeuger, Stromverteiler und Fernwärmebetriebe erhalten regelmäßig Post von der ARERA mit immer neuen Regulierungsvorschriften, die – wie die geplante Zusammenlegung kleiner Netzbetreiber oder die Eingriffe in die Preisgestaltung für Fernwärmelieferungen – häufig umstritten sind.
Die Tätigkeit der Behörde war zunächst auf den Strom- und Erdgassektor beschränkt und wurde später durch regulatorische Befugnisse in den Bereichen Wasserversorgung und Wasserwirtschaft sowie Fernwärme und Abfallmanagement erweitert. Die ARERA arbeitet im Rahmen der von der italienischen Regierung und dem Parlament formulierten allgemeinen politischen Leitlinien und der Verordnungen der Europäischen Union völlig unabhängig und eigenständig. Die finanziellen Ressourcen der ARERA stammen nicht aus dem italienischen Staatshaushalt. Die Regulierungsbehörde greift auf die Beiträge aller Unternehmen, die von ARERA reguliert werden, zurück. Die Zuständigkeiten der ARERA sind vielfältig und reichen von der technischen Qualitätssicherung bei der Versorgung mit elektrischer und thermischer Energie und der Festlegung von Standards im Bereich der Versorgungssicherheit bis zur Überwachung der buchhalterischen Entflechtung von Stromproduzenten und Stromverteilern.