Die Kundschaft als Beute: Telemarketingagenturen geben sich als Netzbetreiber aus und bieten auf betrügerische Art telefonisch unvorteilhafte Mogelpackungen als vermeintliche Schnäppchen an – und das trifft vor allem auf die Monate vor dem Ende des geschützten Grundversorgungsdienstes für private Stromkund*innen am 30. Juni 2024 zu. Dabei werden die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Telefonanrufen zum Abschluss von angeblich kostengünstigen Stromlieferverträgen aufgefordert. Achtung: Schon das Wort „Ja“ („Si“) kann – unabhängig vom sprachlichen Kontext, in dem es gebraucht wird – einen Vertrag aktivieren. Wenn die telefonisch gestellte Falle zuschnappt, folgen ein ungewollter Wechsel des Anbieters und hohe Rechnungen.
Was ist zu tun, wenn ein Stromvertrag – ohne die eigene Zustimmung – aktiviert wird? Man kann schriftlich – mit Einschreiben mit Rückantwort oder PEC – Beschwerde einlegen. Der Anbieter ist dann verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben. Erfolgt die Antwort nicht innerhalb dieser Frist, steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Entschädigung zu. Eine Lieferungs-Unterbrechung aufgrund der Nicht-Bezahlung einer Rechnung ist nur möglich, wenn per Einschreiben eine Mahnung mit der Ankündigung der Unterbrechung zugeschickt wird. Wer zu seinem früheren Anbieter zurück wechseln will, sollte das zeitnah selbst tun und diesen Lieferunternehmen kontaktieren. Der Tipp von Ötzi Strom: Gebt Telefonverkäufer*innen niemals eure POD-Nummer, eure Steuernummer oder eure E-Mail-Adresse aus. Legt einfach den Hörer auf oder beendet das Gespräch mit dem kurzen Satz „No, grazie“, um diese Art von Falle zu vermeiden.