Hohe Strompreise ziehen unseriöse Anbieter an. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden in diesen Wochen telefonisch zum Abschluss neuer und angeblich kostengünstiger Stromlieferverträge aufgefordert. Schon das Wort „Ja“ („Si“) kann – unabhängig vom sprachlichen Kontext, in dem dieses Wort gebraucht wird – einen Vertrag aktivieren. Die Folge sind ein ungewollter Wechsel des Anbieters und hohe Rechnungen, also eine Falle.
Was ist zu tun, wenn ein Stromvertrag – ohne die eigene Zustimmung – aktiviert wird? Man kann schriftlich – mit Einschreiben mit Rückantwort oder PEC – Beschwerde einlegen. Der Anbieter ist dann verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben. Erfolgt die Antwort nicht innerhalb dieser Frist, steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Entschädigung zu. Eine Lieferungs-Unterbrechung aufgrund der Nicht-Bezahlung einer Rechnung ist nur möglich, wenn per Einschreiben eine Mahnung mit der Ankündigung der Unterbrechung zugeschickt wird. Wer zu seinem früheren Anbieter zurück wechseln will, sollte das selbst tun und diesen Lieferanten kontaktieren.
Der Tipp von Ötzi Strom: Gebt Telefonverkäufern niemals eure POD-Nummer, eure Steuernummer oder eure E-Mail-Adresse an. Legt einfach den Hörer auf oder beendet das Gespräch mit dem Satz „No, grazie“, um diese Art von Falle zu vermeiden.